AGB

§ 1 Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Auftragnehmer im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist das Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e. V. Die Seminarteilnehmer und sonstigen Kunden des Auftragnehmers werden als Auftraggeber definiert. Auftraggeber ist in jedem Falle ausschließlich der Vertragspartner.

Diese Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Leistungen und Services zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Sie haben somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen  Gültigkeit, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden sollten bzw. darauf hingewiesen wurde.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Der Auftraggeber wird über das Seminarangebot des Auftragnehmers durch entsprechendes Werbematerial bzw. Informationsschreiben  oder  sonstige  Wege  informiert. Die darin benannten Inhalte sind somit sämtlich freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsabschluss kommt bei Weiterbildungen und Seminaren oder sonstigen Veranstaltungen über die schriftliche Anmeldebestätigung durch den Auftragnehmer oder durch beiderseitige Vertragsunterzeichnung, in dem der individuelle Leistungsumfang und gegebenenfalls weitere Seminarmodalitäten geregelt sind, zustande. Vertragsergänzungen, -abänderungen oder Nebenabreden bedürfen stets der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

 

§ 3 Leistungen

Der Auftragnehmer wird bei der inhaltlichen Gestaltung der Seminare und sonstigen Veranstaltungen nach eigenem Ermessen dafür sorgen, dass die Umsetzung nach möglichst aktuellen fachlichen und didaktischen Erkenntnissen erfolgt. Gleiches gilt für die Auswahl der Dozenten. Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich vorrangig aus dem Vertrag selbst, nachrangig aus dem Angebot und sonstigen Leistungsbeschreibungen.

Inhaltliche und /oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen von der beschriebenen Leistung (einschließlich einer evtl. Verkürzung oder Verlängerung des Seminars) können vor oder während der Durchführung des Seminars vorgenommen werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen das Seminar in seinem Kern nicht völlig verändern. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den vorgesehenen Dozenten im Bedarfsfall durch andere, gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.

Leistungsfristen und –termine sind nur dann rechtsverbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Erbringt der Auftragnehmer eine fällige Leistung nicht, kann der Auftraggeber nur dann vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz derjenigen Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, sofern er dem Auftragnehmer zuvor schriftlich, per Telefax oder Mail oder sonstiges Anschreiben eine angemessene Frist zur Bewirkung der Leistung in Verbindung mit der Erklärung gesetzt hat, dass er die Annahme der Leistung nach dem erfolglosen Ablauf der Frist ablehnen werde.

Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der Auftraggeber die Leistung nicht mehr verlangen. Im Übrigen bestimmen sich die Voraussetzungen für die Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Auftraggebers nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein dem Auftraggeber wegen verzögerter Leistung etwa zustehender Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist in seiner Höhe auf bis zu 50 Prozent des Netto-Rechnungswertes der von der Verzögerung betroffener Leistung begrenzt. Ein dar- über hausgehender Anspruch ist ausgeschlossen, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Ein vom Auftraggeber etwa  erklärter Rücktritt vom Vertrag wegen verzögerter Leistung berührt nur die von der Verzögerung betroffenen Vertragsverhältnisse.

 

§ 4  Mitwirkungspflichten der Auftraggeber

Der Auftraggeber hat im vereinbarten Umfang  die  Mitwirkungshandlungen,  die  zur vertragsgemäßen Ausführung der von dem Auftragnehmer geschuldeten Lieferung und Leistung erforderlich sind, vollständig und zeitgerecht zu erbringen, insbesondere dem Auftragnehmer die notwendigen und geeigneten Materialien und Informationen unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.


Ferner ist der Auftraggeber verpflichtet, solche Nachfragen des Auftragnehmers umgehend und zutreffend zu beantworten, die den Zweck haben, die umsatzsteuerliche Relevanz des vertragsgegenständlichen Vorgangs zu klären und eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen zu können.

 
§ 5 Teilnehmerskripten Zusatzleistungen

Teilnehmerskripten, die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden, sind in der vereinbarten Vergütung enthalten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Das Urheberrecht an den jeweiligen Skripten und allen weiteren Seminarunterlagen (inkl. Software), gleich welcher Art oder Verkörperung, gebührt allein dem Auftragnehmer oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Hersteller. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Skripten oder sonstigen Seminarunterlagen ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in Daten verarbeitende Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen. Sämtliche Lernmittel, die nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer als Teilnehmerskripten kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, sind auf Kosten des Auftraggebers von diesem selbst zu beschaffen.

Verpflegungs-, Übernachtungs- und sonstige Tagungskosten sind nicht im Seminarpreis enthalten, soweit nicht anders vereinbart.

 
§ 6 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Soweit im Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, wird die Seminargebühr nach Erhalt der jeweiligen Rechnung innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. In Einzelfällen ist die schriftliche Vereinbarung von monatlichen Ratenzahlungen möglich, Voraussetzung hierfür ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung durch den Auftraggeber.

Der Auftraggeber ist auch Schuldner einer etwaigen Selbstbeteiligung der einzelnen Teilnehmer. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Teilnehmer ihre Selbstbeteiligung vor bzw. bei Veranstaltungsbeginn direkt an den Auftragnehmer entrichten.

Der Auftraggeber hat die vertraglich vereinbarten Seminargebühren und –kosten vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Seminarveranstaltungen, gleich aus welchen Gründen, von ihm versäumt werden. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen und Abweichungen wie unter § 3 aufgeführt, berechtigen ebenfalls nicht zur Herabsetzung der vereinbarten Seminargebühr.

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt,  wenn  die  Gegenforderung  unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder von dem Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt ist. Für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber gilt die vorstehende Regelung entsprechend.

Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, sind die Forderungen des Auftragnehmers mit 5 Prozent über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Unberührt bleibt das Recht des Auftragnehmers, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

 

§ 7 Rücktritt/Widerruf

Der Auftragnehmer kann vor Beginn des Seminars  vom  Vertrag  zurücktreten,  wenn die ihn in den Leistungsangeboten festgelegten Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, oder aus anderen wichtigen Gründen (höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des Dozenten) vor Seminarbeginn von einer Durchführung absehen.

Bei Absage einer Veranstaltung durch den Auftragnehmer erhält der Auftraggeber unverzüglich eine entsprechende Mitteilung. Entrichtete Seminargebühren werden, bei bereits begonnenem Seminar anteilig, zurückerstattet.

Haftungs- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers   gegen   den   Auftragnehmer sind in jedem Falle ausgeschlossen. Soweit der Auftraggeber Verbraucher in Auslegung § 13 BGB ist und ihm in dessen Folge ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss nach § 355 BGB zu widerrufen.

Bei einer Absage der Veranstaltungsteilnahme durch den Auftraggeber werden diesem - sofern individuell nicht anderes vereinbart – von dem Auftragnehmer Stornogebühren in Höhe von 20 Prozent des Rechnungsbetrages berechnet, sofern die Absage bis zu drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt. Bei einer Absage bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen 50 Prozent und ab einer Woche 90 Prozent des Rechnungsbetrages an.

Die Entsendung von Ersatzpersonen ist möglich. In diesem Fall wird dem Auftraggeber keine Stornogebühr berechnet. Dem Auftragnehmer ist der Name dieser Ersatzperson sofort, auf jeden Fall vor Veranstaltungsbeginn, mitzuteilen.

 

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für einen mit dem Seminar beabsichtigten Erfolg und/oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und/oder das Bestehen solcher Prüfungen, gleich welcher Art diese sind.

Soweit die Seminare in den Räumlichkeiten des Auftraggebers stattfinden, ist dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. Bei Seminarveranstaltungen in den Räumen des Auftragnehmers sind etwaige Haftungsansprüche sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Auftragnehmer haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Auftraggebers (Garderobe; Schulungsmaterial etc.). Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.

 
§ 9 Teilnahmebescheinigung

Nach Beendigung des Seminars erhält der Auftraggeber bzw. erhalten die jeweiligen Einzelteilnehmer ein entsprechendes Zertifikat/Teilnahmebescheinigung  über  die  Teilnahme an dem Seminar und die gegebenenfalls erreichte Qualifizierung.

 

§ 10 Datenerfassung

Für die Dauer des Vertragsverhältnisses und in den Fällen des Satzes 2 darf der Auftragnehmer die personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der gelten- den datenschutzgesetzlichen Regelungen speichern und nutzen. Der Auftraggeber ist auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Erhalt von Informationsmaterial des Auftragnehmers einverstanden.

 

§ 11 Gerichtsstand

Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird Erfurt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart.

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen als unwirksam erweisen oder bei Durchführung des Vertrags ergänzungsbedürftige Vertragslücken offenbar werden, so berührt dies weder die Wirksamkeit   der   übrigen   Vertragsbestimmungen noch die Wirksamkeit dieses Vertrags im Ganzen.

Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr bereits heute, die unwirksame Bestimmung so auszulegen, zu ergänzen, umzudeuten oder zu ersetzen beziehungsweise die Vertragslücke so auszufüllen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte beziehungsweise der durch die Vertragslücke gefährdete wirtschaftliche Zweck bestmöglich erreicht wird.


§ 12 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Information gem. §36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):

Das Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e. V. ist nicht verpflichtet, aber bereit am Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
www.verbraucher-schlichter.de 

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